CHPL (Commercial
Helicopter License) - Ausbildung zum Berufshubschrauberführer
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Berufshubschrauberführerlizens
(CHPL) gleichen denen der Privathubschrauberführerlizens (PPL).
Die Ausbildung dauert jedoch erheblich länger und es ist empfehlenswert
sie aufgrund der hohen Kosten in den USA zu absolvieren.
In den USA dauert die Ausbildung ca. acht bis neun Monate, ferner können
sie nach erfolgreicher Ausbildung als Berufshubschrauberführer
in den USA zusätzliche Flugstunden erwerben und bringen so mit
ca. 1000 -1200 Flugstunden eine gute Vorraussetzung für die Bewerbung
als Pilot im zivilen Sektor in Deutschland mit. Obwohl Sie in Deutschland
ihre Pilotenlizenz umschreiben lassen müssen was zusätzliche
Kosten mit sich führt ist die Ausbildung in den USA dennoch weitaus
billiger und aufgrund der hohen Flugerfahrung empfehlenswerter.
Die Ausbildung in Deutschland (Europa) dauert bis zu zwei Jahre und
kostet etwa doppelt so viel wie die in den USA, ferner hat man nach
erfolgreicher Ausbildung nur um die 200 Flugstunden gesammelt was für
die Bewerbung beispielsweise im Rettungsdienst nicht ausreicht. Es besteht
natürlich die Möglichkeit weitere Flugstunden zu erwerben,
jedoch bringt dies weitere hohe kosten mit sich.
Einen Überblick über den Umfang der Theorie-Prüfung
können Sie sich auf diesen Seiten holen. Hierbei wird natürlich
kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. In den einschlägigen
Veröffentlichungen des LBA (Luftfahrtbundesamt) sind die Prüfungskriterien
abschließend aufgeführt.
Vorraussetzungen
* Alter - vollendete 19 Jahre bei Ausbildungsbeginn, vollendete
21 Jahre zur Erlangung der Erlaubnis
* fliegerärztliches Tauglichkeitszeugniss Klasse I
* polizeiliches Führungszeugnis
* Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
in Flensburg
* Beschränkt gültiges Funksprechzeugnis BZF I in englischer
Sprache
* Bescheinigung zur Unterweisung in Maßnahmen der ersten Hilfe
* Nachweis ausreichender Kenntnisse in der englischen Sprache
Die Ausbildung
Die praktische und theoretische Ausbildung zum CHPL werden
von Flugschulen in Form von geschlossenen Lehrgängen angeboten,
deren Dauer in der Regel zwischen 10 und 15 Monaten beträgt.Im
theoretischen als praktischen Teil können Inhaber einer PHPL-Berechtigung
mit einer Ergänzungsausbildung ein verkürztes Ausbildungsprogramm
absolvieren.
Theoretischer Teil
In diesem Teil werden Kenntnisse in folgenden Sach- und Fachgebieten
vermittelt:
* Luftrecht
* Allgemeine Navigation
* Funknavigation ... und Funknav
für die Praxis von Frank-Peter Schmidt-Lademann, oder das Buch
NEVER
GET LOST (Demo-Software)
* Flugplanung
* Meteorologie
* Aerodynamik
* Flugleistung
* Beladung und Schwerpunkt
* Hubschrauberkunde
* Elektrotechnik/Avionik
* Instrumentekunde
* Triebwerkskunde
* Notverfahren und Verhalten in besonderen Fällen
* Flugphysiologie
Der gesamte Stundenumfang beträgt ca.400 h und verkürzt ca.
350 h. Neuerdings mit Einführung von JAR-FCL
(Mitte 2003) ist die doppelte Anzahl von Theoriestunden zu leisten!!
und nur 100 Stunden Praxis! Zu jedem Fach wird beim LBA in Braunschweig
eine Prüfung abgenommen, die in einzelnen Fachgebieten in englischer
Sprache erfolgt. Dabei müssen in jedem Fach mindesten 75% erzielt
werden.
Flugpraktischer Teil (alte Prüfung!)
In diesem Teil der Ausbildung müssen 160 Flugstunden innerhalb
von 18 Monaten vor der Prüfung geflogen werden, davon mindestens
100 h mit Fluglehrer und mindestens 50 h Solo. Bewerber mit Erlaubnis
für Privathubschrauberführer und 180 h als verantwortlicher
Hubschrauberführer nach Erwerb innerhalb der letzten 5 Jahre (davon
30 h Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Gesamtstrecke
von 200 km mit mindestens einer Zwischenlandung)oder 150 h für
Inhaber der Erlaubnis Sonstige Drehflügler gem. § 98 LuftPersV
benötigen nur 30 h innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablegung
der Prüfung.
Geschult wird meist ebenfalls auf einmotorigen Hubschraubern wie z.B.
R22 oder Hughes300. Mit der Schulung auf Turbinenhubschraubern, beispielsweise
Bell oder AS 350 erhält man zwar praktischerweise eine brauchbare
Musterberechtigung, doch erhöht dies die Kosten nicht unerheblich.
Auch hier schließt die flugpraktische Ausbildung mit einem Prüfungsflug
durch einen vom LBA beauftragten Sachverständigen ab.
Gültigkeit und Dauer der Erlaubnis
Die Erlaubnis berechtigt den Inhaber:
zur Tätigkeit als Privathubschrauberführer und Berufshubschrauberführer
im gewerbsmäßigen Luftverkehr und zu einer berufsmäßigen
Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Hubschrauberführer
auf Hubschraubern der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster.
Die Gültigkeit beträgt:
24 Monate für die Tätigkeit als Privathubschrauberführer
und 12 Monate für die Tätigkeit als Berufshubschrauberführer.
Ausbildungskosten
Die Kosten für den Erwerb der Berechtigung für Berufshubschrauberführer
sind um ein Vielfaches höher. Die Grundausbildung auf einem einmotorigen
kolbengetriebenen Hubschrauber (z.B, Hughes300) schlagen mit mindestens
50.000 bis 60.000,00 Euro zu Buche. Bei der Ausbildung auf Turbinenhubschraubern
(z.B. Bell JetRanger) sind schnell 100.000 bis 125.000 Euro erreicht.
Vergleichsweise kostengünstig ist dagegen für Inhaber der
PHPL die Ergänzungsausbildung zum Berufshubschrauberführer,
die je nach bestehenden Vorraussetzungen ca. 15.000 bis 20.000 Euro
kostet.
LBA-CHPL-Test:
Natürlich können hier die Stichpunkte nicht vollständig
aufgeführt werden, da Aufzeichnungen über die Prüfung
nicht zulässig sind.
Fragen/Antworten werden überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren
gestellt.
Gelegentlich sind Mehrfachantworten möglich.
Allgemeine Hinweise zur Prüfung:
Die meisten Prüfungen beim LBA werden am PC geschrieben
dessen Bedienung simpel und problemlos ist.
Die Prüfungsreihenfolge der Fächer ist teilweise frei - beim
ATPL gibt es eine
vorgesehene Reihenfolge.
Es besteht die Möglichkeit einzelne Fragen zu markieren, um sie
sich später noch
einmal anzusehen.
Unbeantwortete Fragen können ebenfalls wieder aufgerufen werden.
Wenn das Feld "Hinweis" markiert ist, können ggf. Mehrfachantworten
richtig sein
oder es werden Hinweise auf die Art der Lösungseingabe gegeben.
Einige Anlagen sind im Rechner, z.B. Meteorologie, Tropopause-Max.-Wind-Karten
etc., andere Anlagen sind von der Aufsicht zu erfragen, am Besten bevor
man den Rechner gestartet hat! (siehe auch unten bei den einzelnen Fächern)
Der Prüfling kann sich die ausgegebenen Anlagen in Ruhe ansehen,
bevor er den Start-Button am Rechner nutzt.
Dies sollte man bei Allgemeiner Navigation, Weight & Blance und
bei Performance auf jeden Fall tun.
Hilfreich sind hier ein Klammerentferner und Hefter, so dass man die
Seiten trennen kann, um nicht dauern umblättern zu müssen.
Ebenfalls von Vorteil ist ein Textmarker, mit dem man sich in den Unterlagen
einzelne Punkte markieren kann.
Dies spart Zeit, die man während der Rechnerzeit besser für
Kontrollen verwenden kann.
Natürlich sollte man seinen Aristo, Kursdreieck etc. auch mithaben.
(Ja, auch wenn man z.B. einen zugelassenen Jeppesen-NAV-Rechner hat,
braucht man gelegentlich den Aristo, besonders im Bereich CAS/EAS/TAS
und bei Querwind hat man sonst nicht alle notwendigen Informationen)
Einige normale Taschenrechner mit sin/cos etc. können bei der Aufsicht
ausgeliehen werden, besser ist es einen eigenen Taschenrechner mitzubringen.
Programmierbare Rechner sind verboten. Ich empfehle wissenschaftliche
Rechner, z.B. von Casio den fx-82SX (ca. €15,- z.B. bei real).
Diese haben eine Taste, mit der man Gradzahlen in Dezimale und umgekehrt
rechnen kann. Dies spart bei den Zeitrechnungen und bei den Navigationsrechnungen
wertvolle Zeit und bei Berechnungen über die Datumsgrenze Fehler.
Mogeln - ein Thema für sich - und es empfiehlt sich eine Vorbereitung
für die Prüfung, die ohne Mogelzettel auskommt.
Die Prüflinge sitzen mit dem Rücken zu den Aufsichten, von
denen z.T. mehrere anwesend sind. Das Risiko erwischt zu werden ist
immens und es wird knallhart vorgegangen - und von der Prüfung
ausgeschlossen!
Nicht verboten ist es, sich in den Zeiten zwischen den einzelnen Fächern,
im Aufenthaltsraum die eigenen Unterlagen anzusehen, um das Kurzzeitgedächtnis
wieder auf Trab zu bringen.